Geschichte der Schachsparte

Die Schachsparte ist über Jahre durch Zusammenschlüsse der Schachvereine aus Hänigsen, Uetze und Wathlingen entstanden. Der Spielort Hänigsen geht auf die Tradition des Schachvereins Hänigsen von 1964 zurück. Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums dieses Vereins wurde im Jahr 2014 eine Chronik erstellt, die Interessierten einen Überblick über die Historie aller drei Schachvereine gibt.  

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Festschrift SC Uetze 50 Jahre Schach
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Wir freuen uns besonders über unsere seit 1988 bestehende Partnerschaft mit dem Schachverein aus Praestø  http://p-skakklub.dk/, Dänemark, einer früheren Partnergemeinde der Gemeinde Uetze. Jedes Jahr im Herbst findet ein Freundschaftsspiel statt, abwechselnd in Praestø und hier bei uns. Einige der Spieler sind bereits von Anfang an dabei.

 

 

 

 

Vermutlich sind wir der einzige Schachverein, aus dem heraus jemals eine Kanu-, eine Badminton- und eine Fußballsparte gegründet wurde.

Freundschaftsspiel gegen Praestø

Grillen im Anschluss


Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024

 

Sehr geehrtes Vereinsmitglied,

auch dieses Jahr möchten wir dich zur Jahreshauptversammlung einladen.

Am Montag, den 04. März 2024 19.30 Uhr findet daher Am Schachtacker 3, 31311 Uetze, die ordentliche Jahreshauptversammlung des Sportclubs Uetze e.V. statt, zu der alle Mitglieder des Vereins herzlich eingeladen sind.

Tagesordnung:

1.      Begrüßung, Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten und der Beschlussfähigkeit

2.      Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2023

3.      Bericht des Vorstandes und der Spartenleiter

4.      Bericht der Kassenprüfer

5.      Entlastung des Vorstandes

6.    6.1 Wahl eines Kassenprüfers und 6.2 Wahl des Vorstandes

7.    Beitragsanpassungen

8.      Aktivitäten 2024

9.      Anträge (schriftl. an den Vorstand bis zum 02.03.2024)

10.   Sonstiges

Ich hoffe auf zahlreiches Erscheinen zur Jahreshauptversammlung. Es sei darauf hingewiesen, dass die Versammlung laut Satzung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschluss­fähig ist, sofern die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Herzliche Grüße,

 

Frank Soyka

 

1. Vorsitzender